02841 173 89 45 Der Tod hat keine Öffnungszeiten

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Erste Schritte / Was ist zu tun.

Bei einem Haussterbefall
kontaktieren Sie bitte zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst
unter der Rufnummer 116117.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim
wird der Arzt von den Pflegekräften kontaktiert.

In beiden Fällen
stellt der kontaktierte Arzt nach Untersuchung der/des Verstorbenen die Totenscheine aus, die der Bestatter u.a. für die Beurkundung des Sterbefalls und die Beantragung der Sterbeurkunden benötigt.
Wird bei der Untersuchung der/des Verstorbenen eine ungeklärte Todesursache oder Suizid festgestellt oder ist ein Unfall todesursächlich, kann es sein, dass die Kriminalpolizei hinzugezogen wird.

Bestatter kontaktieren!
Der Bestatter darf erst die/den Verstorbene/n bewegen, wenn ein Arzt den Tod festgestellt und die Totenscheine ausgestellt hat oder die Kriminalpolizei den Leichnam für die Bestattung freigegeben hat.
Sie können selbstverständlich vor der Freigabe bereits Kontakt mit Ihrem Bestatter aufnehmen und eine Zeit für die Abholung der/des Verstorbenen vereinbaren.

Nehmen Sie sich Zeit für die Verabschiedung!

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Frist von 36 Stunden, in denen die/der Verstorbene vom Sterbeort abgeholt und zum Friedhof bzw. Krematorium gebracht werden muss.

Bei einem Haussterbefall können diese Stunden genutzt werden, um sich zuhause von dem/der Verstorbenen verabschieden zu können.

Ich berate Sie gerne persönlich über alle Möglichkeiten.

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